Soziale Kriterien für die Teilnahme am Schülertraining des SEKIZ e.V.
Die Freiwilligenagentur des SEKIZ e.V. bietet Schülerinnen und Schülern Unterstützung und Hilfe an. Das passiert auf ehrenamtlicher Basis durch ehemalige Lehrerinnen und Lehrer oder andere Menschen mit der erforderlichen Qualifikation und dem Wunsch, Kindern und Jugendlichen helfend zur Seite zu stehen.
Wir unterscheiden uns damit von anderen professionellen Anbietern von Nachhilfeunterricht und richten unser Angebot ausschließlich an Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Elternhäusern oder mit psychosozialen Problemen.
Dazu gehören Schülerinnen und Schüler und/oder Erziehungsberechtigte die
• EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
• EmpfängerInnen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII)
• EmpfängerInnen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (SGB II)
• EmpfängerInnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Auszubildende, Studierende und PraktikantInnen (mit gültiger Bescheinigung) sind,
• sowie Einzelpersonen, deren Einkommenssituation mit einer der genannten Gruppen vergleichbar ist
Darüber hinaus werden Einzelfallentscheidungen hinsichtlich akuter oder befristeter vergleichbarer sozialer Härtefälle getroffen.
Es besteht in jedem Fall kein Anspruch auf eine Teilnahme am Schülertraining. Umfang und Möglichkeiten richten sich nach den Kapazitäten der ehrenamtlichen SchülertrainerInnen und des SEKIZ e.V..





