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Allgemein

Anerkennung und Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche

Beitragsbild Ehrenamtskarte

Anerkennung

Die Ehrenamtskarte der Länder Brandenburg und Berlin

Seit Anfang 2017 bieten die Länder Berlin und Brandenburg ihren besonders engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame, in beiden Ländern gültige Ehrenamtskarte als Zeichen ihrer Anerkennung und Wertschätzung. Zahlreiche Partner der Ehrenamtskarten wie Museen, Einzelhändler, Gastronomiebetriebe, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen und Dienstleistungsunternehmen bieten den Karteninhaberinnen und Karteninhabern Vergünstigungen und Rabatte. Sie unterstreichen auf diese Weise ihre Wertschätzung für das Ehrenamt in Brandenburg und Berlin.

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte gibt es hier!

 

Der Freiwilligenpass des Landes Brandenburg

Neben der Ehrenamtskarte, die ein Dankeschön für Ehrenamtliche ist, die sich 200 und mehr Stunden in einem Jahr ehrenamtlich engagiert haben, gibt das Land Brandenburg auch den Freiwilligenpass aus, der als Bescheinigung für ein geleistetes Ehrenamt zu verstehen ist.

Weitere Informationen zum Freiwilligenpass gibt es hier!

 

Ehrungen und Einladungen durch die Staatskanzlei das Landes Brandenburg

Weitere Informationen gibt es hier!

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in Potsdam, auch außerhalb des SEKIZ e.V.

Die Stadt Potsdam zahlt für ehrenamtlich Tätige, die in der Stadt Potsdam ein Ehrenamt im sozialen Bereich ausüben und ein geringes Einkommen haben, eine Aufwandsentschädigung.

Die Agentur für Ehrenamt des SEKIZ ist von der Stadt Potsdam beauftragt, die Gelder zu verwalten und auszuzahlen.

Anspruch haben:

  • EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • EmpfängerInnen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • EmpfängerInnen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II(SGB XII)
  • EmpfängerInnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Auszubildende, Studierende und Praktikanten
  • Menschen mit Behinderung, deren Handicap von Dauer ist
  • Einzelpersonen, deren Situation zu einer der oben genannten Gruppen vergleichbar ist, wie zum Bsp. Geringverdiener oder Wohngeldempfänger

Menschen mit geringem Einkommen = unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze:

Richtwerte:
Einzelperson: ca. 900,-€ netto
Paare mit 2 Kindern: ca. 1.900,-€ netto

Die Aufwandsentschädigung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet!

Keinen Anspruch haben Ehrenamtliche,

  • die bereits eine Aufwandsentschädigung von ihrer Einrichtung oder Anderen bekommen
  • die außerhalb von Potsdam ehrenamtlich tätig sind
  • die nicht im sozialen Bereich arbeiten

Nachweis

  • Als Nachweis muss ein entsprechender Bescheid für die soziale Härte vorgelegt werden. Diesen sieht nur der Verantwortliche des Trägers bzw. SEKIZ - es wird keine Kopie angefertigt.
  • Für das Prozedere gibt es ein spezielles Formular, das dem Träger im Vorfeld zugesandt wird. Es verbleibt beim Träger bzw. bei SEKIZ.
  • Die Abrechnung gegenüber der Stadt erfolgt in anonymisierter Form.
  • Durch Unterschriften wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt. (Träger, EA, SEKIZ)

Das Nachweisdokument zum Ausfüllen finden Sie hier!

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt zweimal im Jahr.

Der für das Ehrenamt Verantwortliche des  jeweiligen Trägers errechnet die Ausgaben des Ehrenamtlichen und lässt sich Belege darüber vorzeigen. (Fahrkosten, Materialien, Telefonkosten usw.) das Formular wird entsprechend ausgefüllt und unterschrieben.

Es werden max. 20,-€/Monat erstattet.

Bitte ca. 6 Monate vorher den Bedarf bei SEKIZ anmelden. Die vorhandenen Gelder werden dann gleichmäßig aufgeteilt. Damit das Geld für alle reicht, werden ggf. auch weniger als 20,-€/Monat ausgezahlt.

Wann, wie und wo ausgezahlt wird, gibt das SEKIZ bekannt.

Foto Jacqueline Niendorf

Jacqueline Niendorf

Leiterin der Agentur für Ehrenamt SEKIZ

0331 62 00 281
ehrenamt@sekiz.de

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Kontoinhaber: SEKIZ e.V.

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SEKIZ e.V. - BÜRO | SELBSTHILFE

Hermann-Elflein-Straße 11
14467 Potsdam
Tel. +49 331 6200281
hilfe@sekiz.de

erreichbar Mo. bis Fr. 10:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

AGENTUR FÜR EHRENAMT

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